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Unfallversicherung in der Probezeit
13.01.2009
Die gesetzliche Unfallversicherung VBG bestätigte das Arbeitnehmer auch in der Probezeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Demnach kommt die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft für Kosten der Krankenbehandlung, Rehabilitationsmaßnahmen oder auch falls notwendig für die Verletztenrente auf. Dies vor allem, wenn sich ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder während der Arbeit, in der Probezeit verletzt.

Wer jedoch ohne offiziellen Auftrag zur Probe in einer Firma arbeitet, ist nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Weitere Infos dazu finden Sie im Versicherungen Blog.


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